Bedingungen der Region

Bedingungen der Region aus dem DSN-Abschlussdokument

„Die Mitglieder des DSN anerkennen den Bedarf nach einer Weiterentwicklung des Schienennetzes in Niedersachsen. Die Region ist bereit, insoweit Lasten zu tragen. Diese Bereitschaft ist abhängig davon, dass zentrale Bedingungen bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen der Vorzugsvariante erfüllt werden“ ( S. 3 des Abschlussdokuments).

1.   Schneller und effektiver Aufbau eines leistungsfähigen (Schienen-) Verkehrssystems zur zukunftssicheren Bewältigung insb. der Gütertransportbedarfe, Auflösung des Investitionsstaus Schienenwegeausbau.

Dabei:

  • Vorrang von Betriebsoptimierungen, dann Ausbaumaßnahmen, kein Neubau
  • Lösung der Knotenproblematik in den Bahnknoten Bremen, Hamburg und Hannover:

2.  Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs

Deutliche Reisezeitgewinne, erweitertes Kapazitätsangebot (längere und häufiger verkehrende Züge), verbesserte Bedienungsqualität (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit), verbesserte An- und Verbindungen, verbesserte Bahnhofsausstattung, bedarfsgerechtes Park & Ride-Angebot etc.

3.   Bestmöglicher/ übergesetzlicher Gesundheits- insbesondere Lärmschutz

  • Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten des aktiven Lärmschutzes
  • Volllärmschutz (Mittelungspegel 59 dB(A) tags/ 49 dB(A) nachts) für alle bewohnten Siedlungsbereiche, auch bei Mehrbelastungen von Streckenabschnitten, die nicht durch Baumaßnahmen betroffen sind
  • Maximaler Spitzenpegel von 45 dB(A) nachts in Schlafräumen
  • Gesamtlärmbetrachtung aller Verkehrslärmquellen
  • Umrüstung auf leise Bahnbetriebstechnik
  • Bestmöglicher Schutz vor Vibrationen/ Erschütterungen und Elektrosmog

4.   Balance zwischen regionaler Belastung und regionaler Verträglichkeit/ regionalem Nutzen

  • Sicherung des Bestands und der Entwicklungsmöglichkeiten vorhandener Gewerbebetriebe und Förderung der
  • Ansiedlung neuer Betriebe
  • Vorteile für Siedlungsentwicklung z. B. Querungshilfen etc.
  • Erhalt von touristischen Angeboten und Naherholungsmöglichkeiten

5.   Schaffung eines vom Bund finanzierten Fonds (sog. „ISE-Fonds) für

  • Nachteilsausgleich für Betroffene (z. B. Entschädigungen für Immobilienwertverluste)
  • Regionalwirtschaftliche Verbesserungen (siehe auch Punkt 4)
  • Umsiedlungen
  • Siedlungskonzepte etc.

Zur Sicherstellung der Umsetzung des Alpha-E-Konzepts sieht das Abschlussdokument die Einsetzung eines Projektbeirates vor, der sich aus 16 ausgewählten Vertretern des Forums zusammensetzt (Landkreise 4, Städte/Gemeinden/Samtgemeinden 4, Bürgerinitiativen 8).