Dossier Projektbeirat Alpha-E zur Umsetzung des DSN-Abschlussdokuments
Stand: 31.08.2016
Grundlagen
DSN
Das Dialogforum Schiene Nord wurde am 5.11.2015 mit der Festlegung auf die sog. Alpha-E-Variante erfolgreich abgeschlossen. In einem sehr konstruktiven Dialog haben Vertreter von Bürgerinitiativen, Kommunen und Verbänden eine Lösung für die zukünftigen Hafenhinterlandverkehre erarbeitet. Die Beratungen wurden durch die fachliche Expertise der DB AG, des Bundes und des Landes sowie externer Sachverständiger begleitet. Die gefundene Lösung ist nicht nur in der Lage, die notwendigen Kapazitäten für die zukünftigen Güterverkehre auf der Schiene bereitzustellen, sondern sie ist auch eine Lösung mit der zeitnah begonnen werden kann und die auf eine möglichst breite Akzeptanz in der Region trifft.
Grundlage dieser regionalen Akzeptanz sind die „Bedingungen der Region“, die im Abschlussdokument des Forums formuliert sind und die für den Konsens eingehalten werden müssen.
„Wir sind bereit, Lasten zu tragen, aber diese Bereitschaft ist abhängig von der Erfüllung unserer Bedingungen hinsichtlich übergesetzlicher Schutzstandards und Verbesserungen im Nahverkehr.“, war das Angebot und der Appell des Landrats von Uelzen Dr. Heiko Blume, einem der Wortführer im Forum. Dies ist Inhalt des Abschlussdokuments des Dialogforums Schiene Nord.
Zur Sicherstellung der Umsetzung des Alpha-E-Konzepts sieht das Abschlussdokument die Einsetzung eines Projektbeirates vor, der sich aus 16 ausgewählten Vertretern des Forums zusammensetzt (Landkreise 4, Städte/Gemeinden/Samtgemeinden 4, Bürgerinitiativen 8).
Gründung Projektbeirat und Teilnehmer
Am 15.2.2015 fand in Uelzen die konstituierende Sitzung des
„Projektbeirates Alpha zur Umsetzung des DSN-Abschlussdokuments statt. Vorsitzender des Gremiums ist der Samtgemeindebürgermeister von Tostedt Dr. Peter Dörsam, stellvertretender Vorsitzender der Architekt und BI-Vertreter Axel Meinhard, die den Projektbeirat gleichberechtigt vertreten.
Die Teilnehmer einigten sich auf ein Selbstverständnis zu Aufgaben und Arbeitsweise des Projektbeirates und gaben sich eine Geschäftsordnung.
Selbstverständnis
Der Projektbeirat geht von folgendem Selbstverständnis für sein Handeln aus:
- Umsetzung des DSN-Abschlussdokuments
- Doppelrolle: Förderung des Schienenprojekts „Alpha-E“ und Realisierung der Bedingungen der Region
- Dialog auf Augenhöhe
- Unabhängigkeit von Bund, Land und DB AG
- Transparenter Informations- und Meinungsaustausch, Teilnehmer gehen vertrauensvoll, fair und offen miteinander um
- Bundestagsbeschluss vom 28.01.2016 für menschen- und umweltgerechten Schienenausbau und Bürgerbeteiligung umsetzen, nicht nur für TEN-Strecken, sondern auch für „Alpha-E“
- Der Projektbeirat sieht sich als strategisch arbeitendes Gremium. Die Detailarbeit an den einzelnen Streckenabschnitten ist von den Regionalgruppen unter Mitwirkung von Vertretern des Projektbeirats zu leisten.
- Der Projektbeirat sieht sich als Vertreter und Ansprechpartner für alle Betroffenen an den Ausbaustrecken und an den Bestandsstrecken mit zunehmenden Güterverkehren.
Der Projektbeirat strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit einerseits mit dem Land Niedersachsen, dem Bund und der DB AG und andererseits mit den Streckenbetroffenen an. Er sieht sich als Bindeglied zwischen den Entscheidungsträgern und den regional betroffenen Bürgern mit dem Ziel, das Alpha-E-Schienenprojekt im Konsens mit der Region zu verwirklichen.
Aufgaben
Der Projektbeirat sieht es als seine Aufgabe an, die Umsetzung der Alpha-E- Variante zu begleiten, zu fördern und dabei die Umsetzung der im Abschlussdokument niedergelegten Bedingungen der Region sicherzustellen.
Im Einzelnen:
- Prüfung und Begleitung des BVWP (Referentenentwurfs), des Schienenwegeausbaugesetzes und des Finanzierungsgesetzes für die Kosten der BdR. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass das „Alpha-E“ als Paketlösung behandelt wird.
- Verhandlung mit BMVI, dass die DB AG den Auftrag erhält, bei ihrer Planung die Bedingungen der Region mit einzubeziehen.
- Der Projektbeirat bewertet vorgelegte Planungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Region, macht ggfs. Verbesserungsvorschläge und empfiehlt Umsetzungsvarianten und Finanzierungswege. Dafür ist es ggfs. erforderlich, externe (Lärm) Gutachter hinzuzuziehen. Konstruktiv-kritische Begleitung notwendiger Verwaltungsverfahren, insbesondere der Planfeststellungsverfahren. Kein Planfeststellungsbeschluss ohne abschließende Beratung durch den Projektbeirat
- Der Projektbeirat vermittelt bei Interessenskonflikten zwischen Streckenbetroffenen und Vorhabenträger.
Rahmenbedingungen (rechtlich und politisch)
Das AD ist ein Votum der Region. Für die Finanzierung der BdR ist ein BT-Beschlusses erforderlich.
Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass die (ggfs. entstehenden) Mehrkosten für die BdR nicht in den Ausbaugesetzen untergebracht werden können. Dies würde sich negativ auf den NKI auswirken. Bei der Rheintalbahn hat man einen anderen Weg gewählt.
Bundestagsbeschlüsse zur Rheintalbahn
BT-Drs. 18/7365 v. 26.01.16
„Menschen- und umweltgerechte Realisierung europäischer Schienennetze“
(Antrag Fraktionen der CDU/CSU und SPD)
1. In Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel (CEF) bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen besonders zu berücksichtigen.
2. Aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen besonderen – über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen zu können.
3. Dabei können künftig die Grundsätze und Maßstäbe zur Anwendung kommen, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Form der Zusammenarbeit von Bund, Land, regionalen Vertretern, Bürgerinitiativen und Bahn im Projektbeirat und hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für einen umwelt- und menschengerechten Ausbau, die jeweils im Einzelfall begründete alternative Trassierungen und andere über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes zulassen können, um Mehrkosten durch nachträgliche Umplanungen und lange Verfahrensdauern zu vermeiden und um eine unverzügliche Umsetzung zu erreichen.
4. Bei der Realisierung von Schienengütertrassen im Rahmen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes die rechtliche Gleichstellung von Ausbaustrecken an Neubaustrecken sicherzustellen.
Kommentierung sgo/ kds: Zugeständnisse Einschränkungen Ziele
Parlamentsgruppe Lärmschutz
Die DB AG weist deutlich darauf hin, dass sich der bisherige Planungsauftrag auf die gesetzlichen Mindeststandards beschränkt und somit die Bedingungen aus dem Abschlussdokument des DSN zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
Der Projektbeirat hält es für sehr wichtig, den Planungsauftrag des BMVI an die DB AG für die Streckenabschnitte des Alpha-E entsprechend zu erweitern.
Rechtslage
Von Baumaßnahmen betroffene Strecken: gesetzliches Schutzniveau 49/ 59 grundsätzlich ausreichend
Nicht von Baumaßnahmen betroffene direkte Zu- und Ablaufstrecken: TEN-Strecken BT-Beschluss + besondere regionale Betroffenheit: übergesetzlichen Lärmschutz (also auch 49/ 59)
Nicht von Baumaßnahmen betroffene direkte Zu- und Ablaufstrecken des Alphas: BT-Beschluss erforderlich